Im Netzgebiet der ÜZW
Strom anschließen
Sie benötigen für Ihr Haus, Ihre Anlage oder Ihr Unternehmen einen Anschluss an das Stromnetz? Als örtlicher Netzbetreiber kümmert sich die ÜZW um alle Fragen rund um das Thema Netzanschluss.
Ob Baustelle, Haushalt oder Unternehmen:
Der Weg zu Ihrem Hausanschluss
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig bei Ihrer Planung Experten einzubeziehen. Eine gute Planung ist die Grundlage für ein erfolgreiches Projekt. Korrekturen im Nachgang sind immer aufwändig und verursachen Kosten. Die ÜZW unterstützt und berät Sie dabei.
SO KOMMEN SIE ZU IHREM NETZANSCHLUSS
Neuanschlüsse oder Veränderungen eines vorhandenen Anschlusses müssen durch ein eingetragenes Elektroinstallationsunternehme frühzeitig bei der ÜZW Netz angemeldet werden. Für die Anmeldung Ihres Netzanschlusses benötigen wir unbedingt entsprechende Lage- und Grundrisspläne. Sollten Sie eine Photovoltaikanlage planen, beraten wir Sie dazu gerne.
Wichtige Downloads zum Thema
Anmeldeformular Netzanschluss (pdf)
Preisblatt Netzanschluss (pdf)
Vollmacht Elektriker (pdf)
Hinweis Vorgehensweise Netzanschluss und Anschlussnutzung (pdf)
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Ihr persönlicher Kundenberater prüft den Vorgang und nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um alles Weitere zu besprechen.
Sie erhalten einen Netzanschlussvertrag, der auch eine Auflistung Ihrer Kosten beinhaltet. Bitte senden Sie uns diese unterschrieben zurück, um einen Auftrag zu erteilen.
Ist die Hausinstallation fertig und der Netzanschluss hergestellt, teilt uns das Ihr zuständiger Elektroinstallateur mit einem Formblatt mit.
Wichtige Downloads zum Thema
Denken Sie daran:
Termin vereinbaren
Nachdem das Inbetriebssetzungsprotokoll eingegangen ist, benötigen Sie als Kunde bzw. Anlagenerrichter für den den Zählerwechsel oder die Anlagenüberprüfung unbedingt Termine, die Sie telefonisch mit uns vereinbaren müssen.
Da Ihre Anlage nach Fertigstellung durch die ÜZW erneut plombiert werden, muss dafür zwingend ein ÜZW Mitarbeiters anwesend sein sowie der Anlagenerrichter, um etwaigen Unstimmigkeiten vorzubeugen. Der Regelbetrieb beginnt nach mängelfreier Durchführung dieses Termins. Dies gilt auch für Erweiterungen von Erzeugungsanlagen.
08703 9255-1511
SIE BENÖTIGEN FÜR
IHRE BAUARBEITEN STROM?
Baustrom wird immer im Rahmen der sogenannten Grund- und Ersatzversorgung geliefert und exakt über einen Baustromzähler abgerechnet. Im Netzgebiet der ÜZW ist für den Baustrom-Tarif die ÜZW Energie zuständig, die ÜZW Netz stellt Ihnen den Anschluss samt Leitung und Zähler zur Verfügung. Ihren Baustromkasten erhalten Sie in der Regel von Ihrem Bauunternehmen oder Ihrem Elektriker.
Fordern Sie Ihren Baustrom am besten direkt nachdem Sie Ihre Baugenehmigung erhalten haben an. So riskieren Sie keine Verzögerungen.
STEUERBARE VERBRAUCHSEINRICHTUNGEN
NACH § 14a ENWG
Der überarbeitete §14a EnWG schreibt vor, dass alle Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, dimmbar sein müssen. Dies reduziert die Gefährdung der Netzsicherheit im Falle einer Netzüberlastung. Im Gegenzug erhalten Sie als betroffener Anlagenbetreiber ein reduziertes Netzentgelt.
Mehr zur Regelung §14a EnWGONLINE
PLANAUSKUNFT
Nutzen Sie einfach und bequem die Online-Planauskunft der ÜZW Netz. Als registrierte Firma oder Privatperson haben Sie die Möglichkeit, sich Bestandspläne direkt über die Online-Planauskunft auszudrucken. Als Privatperson ist Ihr Zugang drei Tage gültig, als Firma (Steueridentifikationsnummer zur Registrierung notwendig) ist Ihr Zugang 12 Monate gültig.
Um die Online-Planauskunft zu nutzen, benötigen Sie den Internet Explorer oder Microsoft Edge.
Zur Online-PlanauskunftWICHTIGE DOKUMENTE UND LINKS
ZUR ONLINE-PLANAUSKUNFT
Handbuch Online Planauskunft (OPA)
Datenschutzhinweis Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG
Melde- und Genehmigungspflicht
Ladeeinrichtung
Sie möchten für Ihr Elektrofahrzeug eine Wallbox in der Garage Ihres Hauses oder am heimischen Stellplatz installieren? Laut Technischen Anschlussbedingungen (TAB) besteht dafür eine Melde- und Genehmigungspflicht bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber.
Folgende Grenzen gelten:
– Wallboxen mit einer Leistung kleiner 12 kVA sind nur anmeldepflichtig
– Wallboxen mit einer Leistung größer 12 kVA sind anmelde- und zustimmungspflichtig
Sie haben Fragen?
Wir sind für Sie da!
Sie möchten noch mehr Informationen zu unseren Tarifen oder zu 100% fairem Ökostrom wechseln? Dann rufen Sie uns an, schreiben uns eine E-Mail oder vereinbaren einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater vor Ort.
08703 9255-0