
Mehr- und Mindermengenpreise
Der Jahres-Mehr-/Mindermengenpreis ist anzuwenden, wenn nach dem im VDN-Leitfaden beschriebenen Verfahren abgerechnet wird. Danach ist für die Mehr- Und Mindermengen-Abrechnung für einen Abrechnungszeitraum, der in einem bestimmten Monat endet, jeweils der für diesen Monat angegebene Preis zu verwenden.
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag, EDI-Vereinbarung
Sowohl die Form des Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrages als auch der EDI-Vereinbarung wurde einheitlich durch die BNetzA geregelt. Sollten Sie als Marktpartner zu diesem Thema Unterlagen von der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG benötigen, setzen Sie sich bitte unter folgender Adresse mit uns in Verbindung:
Marktkommunikation@uezw-strom.de
Entgelt für Unterbrechung und Wiederherstellung
Im Netzgebiet der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG gelten derzeit die folgenden Niedertarifzeiten (NT):
- Montag bis Freitag 00:00 bis 6:00 Uhr sowie 22:00 bis 24:00 Uhr.
- Samstag, Sonntag sowie an den in München geltenden Feiertagen 00:00 bis 24:00 Uhr.
Die Restlichen Zeiten sind Hochtarifzeiten (HT).