Bestens
abgesichert
Die Grund- und Ersatzversorgung ist bei der ÜZW Energie AG in einem Stromtarif zusammengefasst und sichert die Belieferung
aller Kunden im Versorgungsgebiet der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG mit elektrischer Energie.
Haben Sie keinen Stromlieferungsvertrag oder Ihr bisheriger Händler liefert Ihnen wegen Geschäftsaufgabe keinen Strom mehr, dann werden Sie von uns durch die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie beliefert. Sie können daraus jederzeit in einen passenden Stromtarif wechseln, etwa unsern regionalen Ökostrom, unseren günstigen Normalstrom oder den dynamischen Stromtarif.
STROMPREISE FÜR GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG
Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%, Energiekosten, Netzentgelte, Entgelte für
Messung und Abrechnung. Die Preise sind inkl. aller gesetzlichen Abgaben in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Häufig gestellte Fragen
zur Grund- und Ersatzversorgung
In der Grund- und Ersatzversorgung haben Sie keine Mindestvertragslaufzeit.
Ihre Kündigungsfrist in der Grund- und Ersatzversorgung beträgt 14 Tage.
Die ÜZW Grundversorgung endet, sobald Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.