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So berechnet sich
mein Abschlag

Als Kunde bezahlen Sie monatlich einen festgelegten Betrag an Ihren Stromversorger. Diesen Betrag nennt man Abschlag. Dieser wird bei der ÜZW elfmal im Jahr fällig und ist eine Anzahlung für Ihren Stromverbrauch. Zum Jahresende prüft die ÜZW, wie viel Strom Sie tatsächlich verbraucht haben und ob das einbezahlte Geld diesen Verbrauch deckt. Waren Ihre Zahlungen an die ÜZW zu hoch, erhalten Sie über die überschüssige Summe eine Gutschrift. Waren Ihre Abschlagszahlungen zu niedrig, müssen Sie den restlichen Betrag nachzahlen.

BEISPIELRECHNUNG
STROM

Der Jahresverbrauch für Strom in der letzten Abrechnung betrug für einen Zeitraum von 365 Tagen 3.500 kWh.
Die Höhe der Abschlagzahlung mit einem Arbeitspreis (brutto) von 32,49 Cent/kWh und einem monatlichen Grundpreis (brutto)
von 12 Euro wird wie folgt ermittelt:

Arbeitspreis: 3.500 kWh x 32,49 Cent/kWh = 1.137,15 Euro
Grundpreis für 365 Tage = 144 Euro
Summe = 1.281,15 Euro
: 11 = Betrag der Abschlagszahlung = 116,47 Euro
Gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) = 116 Euro

 

 

WIE PASSE ICH MEINEN ABSCHLAG AN?

Der einfachste Weg ist über das ÜZW Kundenportal. Hier können Sie die Höhe Ihrer Abschläge einfach online an Ihren Energieverbrauch anpassen. Oder Sie melden uns persönlich Ihre gewünschte Abschlaghöhe.

Beantragung elektronische Rechnung

Sparen Sie Papier und steigen Sie auf die elektronische Rechnung (für Strombezug und Einspeisung) um. Füllen Sie dabei einfach das Formular aus, unser Service-Team kümmert sich um die Umstellung.

Zum Online-Formular

Häufig gestellte Fragen
zum Thema Rechnungen

Warum zahle ich bei der ÜZW nur 11 Abschläge?

Bei uns erhalten Sie pünktlich Anfang Januar die Jahresverbrauchsabrechnung für das Vorjahr. Um dies zu ermöglichen geben wir Mitte/Ende Dezember die Rechnungssätze an unsere Druckerei weiter, wodurch die letzte Forderung im November – dem 11. Monat – zu leisten ist und so noch in der Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Wann erhalte ich die Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung für Ihren Strom erhalten Sie einmal im Jahr in der ersten Januarhälfte. Bevor wir die Rechnung erstellen, benötigen wir noch Ihren Zählerstand.