Da die ÜZW diesen Bestandteil vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben wird, reduzieren sich die Strompreise für Kunden in der Grundversorgung und allen Tarifen zum 1. Juli 2022 um 3,723 ct/kWh netto (4,430 ct/kWh brutto). Kunden erhalten zu dieser Preis-Senkung keine gesonderte Information, der Gesetzgeber sieht in diesem Fall weder eine Informationspflicht noch ein Sonderkündigungsrecht vor. Die neuen Preisblätter der Grundversorgung werden auf der Website veröffentlicht.
Die Strompreissenkung berücksichtigt die ÜZW bei der Abrechnung automatisch. Zählerstände müssen ganz normal erst zum Jahresende mitgeteilt werden, da der Zählerstand programmseitig zum 1. Juli rechnerisch ermittelt und somit alter und neuer Preis berücksichtigt werden kann. Der monatliche Abschlag bleibt gleich.
Mit der EEG-Umlage finanzierte bisher die Regierung den Ausbau Erneuerbarer Energien. Die Umlage wird bei den Verbrauchern über die Stromabrechnung abgeführt. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage sollen Verbraucher von den steigenden Energiekosten entlastet werden.