Die ÜZW Netz AG hat bereits in 2023 und in den vergangenen Monaten über die lokale Presse, Heimat App, Website wie auch über die sozialen Medien (Instagram, Facebook usw.) informiert, dass es zu Leistungsreduzierungsmaßnahmen von EE-Anlagen kommen kann bzw. gekommen ist. Hierbei betrifft es ausschließlich EE-Anlagen, welche mit einem Gerät zur Fernsteuerbarkeit ausgestattet sind (in der Regel Anlagen größer 30 kWp). Bei Unklarheit, ob bei Ihrer Anlage eine Fernsteuerbarkeit vorhanden ist, können Sie sich sicherlich gerne bei ihrem Anlagen Errichter erkundigen.
Auf Grund von Netzumbaumaßnahmen im Übertragungsnetz kommt es derzeit zu regionalen Netzengpässen im Übertragungsnetz der Tennet. Um Stromnetzüberlastungen (Stromausfälle) zu vermeiden, müssen durch gesetzliche Vorgaben Leistungsreduzierungsmaßnahmen an Erneuerbaren Energien Anlagen vorgenommen werden.
Zu Leistungsreduzierungsmaßnahmen wird die ÜZW Netz AG durch den vorgelagerten Netzbetreiber (Bayernwerk) aufgefordert. Die ÜZW Netz AG ist, wie auch jeder einzelne Anlagenbetreiber von EE-Anlagen, zur Umsetzung der Leistungsreduzierung verpflichtet. Ein Nicht-Nachkommen der Aufforderung führt zu Schadensersatzansprüchen.
Durch zu geringen Stromverbrauch und gleichzeitig hoher Erzeugungsleistung von EE-Anlagen in Verbindung mit Stromnetzumbaumaßnahmen ist das Stromnetz in regionalen Stromnetzgebieten nicht in der Lage, die gesamte Menge der erzeugten Leistung zu übertragen. Deshalb ist es für wenige Stunden nötig, dass Reduzierungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 2 EnWG durchgeführt werden.
Aufgrund der zu erwarteten Witterung in den nächsten Tagen und kommenden Wochen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Reduzierungsmaßnahmen im Netzgebiet der ÜZW notwendig werden. Auf die Dauer der Abschaltung / Reduzierung und der Höhe der Reduzierungsleistung hat die Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG keinen Einfluss. Eine Wiederherstellung der regulären Einspeisemöglichkeit wird so schnell wie möglich vorgenommen.
Betreiber von EE-Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Einspeiseleistung zu ermöglichen. Dies geschieht in der Regel durch den jeweils zuständigen Stromnetzbetreiber über die Fernsteuerbarkeit der EE-Anlage. Die Reduzierung der EE-Anlage erfolgt entweder über das Funkrundsteuergerät (FRE) oder über das Leittechnikgerät (bei Anlagen größer 100 kWp).
Wichtiger Hinweis: Für die Funktionalität der Fernsteuereinrichtung ist der Anlagenbetreiber vollumfänglich verantwortlich.
Die ÜZW Netz AG empfiehlt jedem Anlagenbetreiber von EE-Analgen, dass die Einspeiseanlage nach Aufhebung der Reduzierung durch den Betreiber der EE-Anlage auf Funktionalität kontrolliert wird. Sollte es zu Einschränkungen kommen, so verständigen Sie bitte den Errichter der Erzeugungsanlage.
Bei Rückfragen steht das Team der ÜZW Netz AG gerne telefonisch unter 08703 92 55-238 während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.