„Wir warnen dringend davor, am Telefon persönliche Angaben zu machen, um keinen ungewollten Vertrag abzuschließen. Sonst befindet sich der Betroffene schnell in einem unbeabsichtigten Vertragsverhältnis“, erklärt Michael Forstner, Vorstand der ÜZW Energie AG. „Sollte ein ungewollter Vertrag zustande kommen, kann man binnen 14 Tagen von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Am besten schriftlich per Einschreiben.“
Die aktuellen Anrufe sind nicht die ersten dieser Art: Immer wieder sind unseriöse Werber unterwegs, die sich unzulässiger Methoden bedienen und falsche Behauptungen aufstellen. In einem aktuellen Fall bekam eine Kundin einen Anruf zur Tarifoptimierung im Namen der ÜZW, drei Tage später erhielt sie ein Schreiben über einen Stromvertrag mit der Firma mivolta GmbH.
„Preis-Angebote oder Informationen der ÜZW erfolgen immer schriftlich, nie per Telefon. Sollten sich Kunden nicht sicher sein, raten wir, sich den Namen des Anrufers zu notieren und im Kundencenter der ÜZW rückzufragen, ob es sich um einen Mitarbeitenden der ÜZW handelt“, so Forstner.