Ablesung des Zählerstands für Strom zum Jahreswechsel

Pressemitteilung

 13. November 2024

Stromzähler im ÜZW Netzgebiet müssen abgelesen werden

Vom 15. November bis 02. Dezember müssen wieder die Stromzähler im Netzgebiet der ÜZW Netz AG (ÜZW) abgelesen werden. Für das komplette Versorgungsgebiet der Märkte Essenbach und Ergolding, der Gemeinden Wörth/Isar, Niederaichbach, Postau, Bayerbach und Niederviehbach sowie Teile der Gemeinden Weng, Ergoldsbach und Hohenthann verschickt die ÜZW deshalb ab dem 15. November per Post Ablesekarten, um den Energieverbrauch für das Jahr 2024 anhand der Zählerdaten der Haushalte zu ermitteln. ÜZW Mitarbeiter werden nur in Ausnahmefällen zur Zähler-Ablesung kommen.

Kunden, die eine Ablesekarte erhalten, werden gebeten, ihre Zählerstände online über das  ÜZW Kundenportal, per Telefon, Fax oder mit der Rücksendekarte zu übermitteln. Kunden, die bereits im Kundenportal registriert sind, erhalten die Aufforderung zur Ablesung per E-Mail. Die ÜZW als Netzbetreiber/Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, auch bei Nicht-Kunden einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Diesen Wert sendet die ÜZW an den betreffenden Energielieferanten weiter. Sollten die Zählerstände nicht zum Rücksendetermin gemeldet werden, muss die ÜZW eine Schätzung vornehmen.

Nadine Frankenberger Kontakt Marketing und Presse ÜZW Energie AG

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