Wie wir bereits mitgeteilt haben ist es am Wochenende erneut zu Reduzierungsmaßnahmen von EE-Anlagen gekommen.
Auf Grund von länger andauernden Netzumbaumaßnahmen im Übertragungsnetz kann es auch zukünftig bei sonnigem Wetter zu regionalen Netzengpässen im Übertragungsnetz der Tennet kommen.
Um Stromnetzausfälle zu vermeiden müssen durch gesetzliche Vorgaben Leistungsreduzierungsmaßnahmen von Erneuerbare Energien Anlagen vorgenommen werden. Zu Leistungsreduzierungsmaßnahmen wird die ÜZW Netz AG durch den vorgelagerten Netzbetreiber (Bayernwerk) aufgefordert. Die ÜZW Netz AG ist, wie auch jeder einzelne Anlagenbetreiber von EE-Anlagen, zur Umsetzung der Leistungsreduzierung verpflichtet. Ein nicht nachkommen der Aufforderung führt zu Schadenersatzansprüchen.
Durch zu geringen Stromverbrauch, vor allem an den Wochenenden, und gleichzeitig hoher Erzeugungsleistung von Erneuerbare Energien Anlagen in Verbindung mit Stromnetzumbaumaßnahmen ist das Stromnetz in regionalen Stromnetzgebieten nicht in der Lage, die gesamte Menge der erzeugten Leistung zu übertragen. Deshalb ist es für wenige Stunden nötig, dass Reduzierungsmaßnahmen nach § 13 EnWG durchgeführt werden.
Betreiber von EE-Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung der Einspeiseleistung zu ermöglichen. Dies geschieht in der Regel durch den jeweils zuständigen Stromnetzbetreiber über die Fernsteuerbarkeit der Anlagen.
Wichtiger Hinweis: Die ÜZW Netz AG empfiehlt jedem Anlagenbetreiber von Erneuerbaren Energien Anlagen, dass die Einspeiseanlage nach Aufhebung der Reduzierung durch den Betreiber der EE-Anlage auf Funktionalität kontrolliert wird. Sollte es zu Einschränkungen kommen, so verständigen Sie bitte den Errichter ihrer Anlage, da der ÜZW Netz AG für die Überprüfung der Anlagen die jeweiligen Details der Anlage nicht vorliegen.