Post-EEG: PV-Förderung endet nach 20 Jahren
Am 31.12.2020 endete für die ersten PV-Anlagen die 20-jährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dies betrifft zunächst Anlagen, die bis zum 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden. In den Folgejahren kommen weitere Anlagen hinzu.
Was
bedeutet
das für Sie?
Mit dem neuen EEG 2021 können Sie Ihre Ü20-Anlage weiterhin betreiben. Sie dürfen den in Ihrer Anlage erzeugte Strom auch nach Ende Ihrer EEG-Förderung in das Netz einspeisen. Für Ihren eingespeisten Strom erhalten Sie eine geringe Vergütung (Jahresmarktwert Solar abzüglich 0,4 Ct/kWh), müssen dafür an Ihrer Anlage bzw. Messtechnik jedoch nichts verändern. Diese Regelung gilt bis 31.12.2027 für Anlagen, die nicht größer als 100 kWp sind.
Außerdem können Sie Ihre Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen. Die dazu notwendige Arbeit übernimmt Ihr örtlicher Elektriker oder auf Wunsch die ÜZW. Vorab ist hier eine Anlagen-Prüfung notwendig.
SO KÖNNEN SIE IHRE Ü20-ANLAGE OPTIMAL WEITERBETREIBEN
Photovoltaikmodule mit guter Qualität können 30 Jahre und länger zuverlässig Strom liefern. Die ÜZW berät Sie über Ihre Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb individuell, fair und neutral.
Um den erzeugten Strom selbst zu nutzen, müssen Sie Ihre PV-Anlage technisch umstellen. Hierbei unterstützt Sie die ÜZW bei der Beratung und Umsetzung. Als Faustregel gilt: Ohne Strom-Speicher können rund 30 % des eigenen Verbrauchs aus der Photovoltaik-Anlage genutzt werden, mit Strom-Speicher sind es rund 70 %.
Mit einem eigenen Strom-Speicher erhöhen Sie den Verbrauch des Solarstroms, der von Ihrer PV-Anlage erzeugt wird, auf etwa 70 %. Die ÜZW rechnet gerne mit Ihnen durch, inwieweit sich der Einsatz eines Strom-Speichers lohnt.
Sie haben bereits ein E-Auto oder planen eine Anschaffung? Sie möchten Ihre Heizung mit einer Luftwärmepumpe erneuern? Auch hier besteht die Möglichkeit selbst erzeugten Strom (Power-to-heat) zu nutzen. Dadurch können Sie Ihren Eigenverbrauch weiter optimieren. Sie sparen Geld und entlasten die Umwelt.
Größere PV-Anlagen mit mehr als 100 kW dürfen ihren Reststrom nicht einfach so ins Netz einspeisen, sie benötigen dafür einen Abnehmer. Die ÜZW unterbreitet Ihnen hierzu gerne ein Angebot.
Mit einer neuen Anlage erhalten Sie wieder 20 Jahre lang eine EEG-Förderung. Wir überprüfen mit Ihnen, ob die Erneuerung Ihrer Anlage wirtschaftlich sinnvoll ist und ersetzen die PV-Anlage, wenn notwendig, für Sie.
Jetzt Post-EEG Termin vereinbaren
Wir beraten Sie dazu gerne kostenlos und unverbindlich. Einfach Formular ausfüllen und Termin vereinbaren.
Zum Online-FormularDAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Häufig gestellte Fragen
zum Thema Post-EEG
Das EEG-Gesetz sieht eine 20-jährige Vergütung vor und läuft immer bis zum 31.12., zzgl dem Jahr der Inbetriebnahme. Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen haben, wird die Anlage so behandelt, als wäre Sie im Jahr 2000 in Betrieb genommen worden.