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Bestens
abgesichert

Die Grund- und Ersatzversorgung ist bei der ÜZW Energie AG in einem Stromtarif zusammengefasst und sichert die Belieferung
aller Kunden im Versorgungsgebiet der Überlandzentrale Wörth/I.-Altheim Netz AG mit elektrischer Energie.

Haben Sie keinen Stromlieferungsvertrag oder Ihr bisheriger Händler liefert Ihnen wegen Geschäftsaufgabe keinen Strom mehr, dann werden Sie von uns durch die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie beliefert.

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STROMPREISE FÜR GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG

Die Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer von derzeit 19%, Energiekosten, Netzentgelte, Entgelte für
Messung und Abrechnung. Die Preise sind inkl. aller gesetzlichen Abgaben in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Gesetzestext zur Ersatzversorgung StromGVV

Häufig gestellte Fragen
zur Grund- und Ersatzversorgung

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

In der Grund- und Ersatzversorgung haben Sie keine Mindestvertragslaufzeit.

Welche Kündigungsfrist habe ich in der Grundversorgung?

Ihre Kündigungsfrist in der Grund- und Ersatzversorgung beträgt 14 Tage.

Wann endet die ÜZW Grundversorgung?

Die ÜZW Grundversorgung endet, sobald Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.